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Animateure und Steuer

Thursday, October 26th, 2006

Ihr wisst, Rechtsberatung macht der Anwalt und Steuerberatung der Steuerberater. das gilt logischerweise auch für Animateure. Trotzdem gebe ich Euch hier ein paar Hinweise, worauf Ihr achten müsst, damit ihr als Animateur auch mit der Steuer ein wenig Spaß habt…

Grundsätzlich gilt: Für die Versteuerung ist jeder selbst verantwortlich. das steht so oder so ähnlich auch in jedem Arbeitsvertrag für Animateure.

Wichtig sind dabei drei Fragen: Wo hast Du Deinen Wohnsitz, wie lange bleibst Du im Ausland (wenn es überhaupt ins Ausland geht) und in welchem Land arbeitest Du. Denn jedes Land hat andere Steuergesetze. Das macht es für Animateure mit der Steuer manchmal auch ein wenig kompliziert.

Generell gilt: Wenn Du in Deutschland Deinen Erstwohnsitz behältst, also eine Adresse hast und beim Einwohnermeldeamt gemeldet bist, musst Du Dein Einkommen als Animateur auch in Deutschland versteuern. Das ändert sich erst, wenn Du mindestens ein halbes Jahr (183-Tage-Regel) im Ausland lebst - und zwar in einem Land. Wenn Du also zwei Monate in Ägypten arbeitest, dann zwei Monate in Spanien und dann wieder zwei Monate in Italien, ändert sich nichts.

Wenn Du aber beispielsweise länger als ein halbes Jahr auf Teneriffa bleibst, kannst Du entscheiden, ob Du in Spanien oder Deutschland Steuern zahlen möchtest. Der Fachbegriff dafür heißt Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Wenn Du als Animateur in Spanien spanische Steuern bezahlen möchtest, musst Du das dann in Deutschland beim Finanzamt beantragen.